Meine AGBs stehen Ihnen hier als pdf zur Verfügung
Praxis für Ernährungstherapie & Beratung Kerstin Hägerling
1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Form der Ernährungstherapie/
Ernährungsberatung. Mit Erteilung des Auftrages an Frau Hägerling erkennt der Patient
diese als allein verbindlich für die vertragliche Beziehung an.
2. ANGEBOTS – VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung zu Stande. Einzeltermine werden
individuell vereinbart.
3. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Werden Aufträge storniert – gleich aus welchen Gründen – so hat Frau Hägerling das
Recht, die bis dahin angefallenen Kosten zu berechnen, mindestens aber eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% zu verlangen. Ebenso ist es mit Terminen, die
nicht eingehalten werden und nicht rechtzeitig abgesagt werden.
4. BESCHEINIGUNGEN
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der
vereinbarten Termine genutzt wurden.
5. PREISGESTALTUNG
Die im Angebot von Frau Hägerling genannten Preise sind verbindlich. Veränderungen
bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber hat auch diejenigen Kosten zu tragen, die
durch eine von ihm veranlasste nachträgliche Änderung entstehen. Beratungsleistungen
für Firmen, Krankenkassen oder andere Institutionen sind dem entsprechenden
Kostenvoranschlag zu entnehmen.
6. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführter Leistung. Der Rechnungsbetrag ist
sofort ohne Abzug per Überweisung fällig.Bei allen Zahlungen sind als
Zuordnungsmerkmale die vom Auftragnehmer Rechnungsnummer, sowie Namen und
Vornamen anzugeben. Das Risiko infolge fehlender Zuordnungsbegriffe evtl. nicht richtig
zugeordneter Zahlungseingänge trägt der Patient. Abweichende Zahlungsbedingungenen
bedürfen der Schriftform. Bei Nichtzahlung nach der ersten Zahlungserinnerung
beauftragt der Auftragnehmer eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso.
Dadurch entstehende Kosten und andere Verzugskosten trägt der Schuldner.
7. PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER
Frau Hägerling gewährleistet stets nach dem neuestem Stand der Ernährungsmedizin zu
beraten. Ständige Fort- und Weiterbildungen sind selbstverständlich.
Diätassistenten unterliegen gemäß Strafgesetzbuch § 203 der Schweigeflicht!
Der Patient hat die Pflicht, vollständige Angaben bezüglich etwaiger Vorerkrankungen,
aktueller Krankheiten, Medikationen und sonstiger ärztlicher Behandlungen sowie Diäten
und anderer Ernährungsberatungen zu machen. Im Erstgespräch erklärt sich der Patient
schriftlich damit einverstanden, dass der Hausarzt oder der überweisende Facharzt
gegenüber dem Auftragnehmer von der Schweigeflicht entbunden wird. Frau Hägerling
empfiehlt allen Patienten während der Teilnahme an der Therapie/Beratung, regelmäßig
ihren Arzt aufzusuchen und Kontrolluntersuchungen durchführen zu lassen. Die Therapie/
Beratung ist frei von Werbung und es werden keine Produkte verkauft.
8. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
Werden Anleitungen und Informationen vom Patienten nicht eingehalten oder wurden
eigenmächtige Änderungen seitens des Patienten an den Beratungsunterlagen
vorgenommen, besteht keine Haftung.
Frau Hägerling haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben der Patienten.
Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und
Gesundheit des Teilnehmers/Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von
Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für
jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für
leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Frau Hägerling.
9. SPEICHERUNG VON DATEN
Frau Hägerling weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
anfallenden Daten von ihr zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden nach
der Datenschutzverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Im Erstgespräch erklärt
sich der Patient schriftlich damit einverstanden.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erfüllungsort und Zahlungsort ist 29353 Ahnsbeck.
Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung. Eine solche Bestimmung
gilt als durch eine ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt und wirksam ist.