Leistungen der Krankenkassen

Der Begriff „Ernährungsberater“ ist gesetzlich nicht geschützt, was bedeutet, dass sich jeder „Ernährungsberater“ nennen darf. Das hat zur Folge, dass  viele unqualifizierte und unseriöse sogenannte Berater auf diesem Gebiet ihre Leistung anbieten. Dabei werden nicht nur unwissenschaftliche Beratungsmethoden vermittelt, sondern auch kostspielige Nahrungsergänzungsmittel angeboten.
Beide Berufsgruppen – Oecotropholgen sowie Diätassistenten – verpflichten sich keine solcher Produkte zu verkaufen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich deshalb  gemeinsam darauf verständigt, Ernährungsberatungen ausschließlich von zertifizierten und qualifizierten Fachkräften zu bezuschussen.
Eine Auflistung meiner Zertifikate und Qualifizierungen finden Sie unter Zertifikate.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anteilig die Kosten für die individuelle Ernährungsberatung.
In der Regel übernehmen die Kassen 75% bis 100% der Kosten.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden bei der Bezuschussung wie folgt:

Ernährungsberatung im Bereich der Vorsorge (Prävention) §20:

Inhalte der jeweiligen Beratungsthemen finden Sie unter Leistungen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob sie für Ihre Präventionsberatung eine ärztliche Zuweisung benötigen.

 

Ernährungstherapeutische Beratung für bestehender Erkrankung (Rehabilitation) §43:

Bei ernährungstherapeutischen Beratungen handelt es sich um die gezielte Behandlung, beispielsweise chronischer Darmerkrankungen oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Eine ausführliche Liste finden Sie unter Leistungen.
Für diese Leistung benötigen Sie in jedem Fall eine ärztliche Zuweisung (Download unter Service). Hier bezuschussen die Krankenkassen in der Regel fünf Beratungseinheiten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Bei privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen. Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.